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* Filme (Laufbildwerke) sind urheberrechtlich geschützte Werke.

Das Vervielfältigen, Verbreiten, das öffentliche Aufführen oder die öffentliche Zurverfügungstellung (up-load) dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist gerichtlich strafbar.

Bild- oder Tonbandaufnahmen während einer Filmvorführung sind daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig.

Wer illegale Aufnahmen von Filmwerken bei einer Filmvorführung herstellt, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt und muss mit einer Geldstrafe bis zu EUR 117.000,- oder einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
* Liegen Gründe für die Annahme vor, dass ein Kinobesucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der Filmvorführung angefertigt hat oder anzufertigen versucht, kann ihn das Kinopersonal in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs 2 StPO).

Der Kinobetreiber bzw. die Rechteinhaber können dieses Recht an einen Sicherheitsdienst delegieren.

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Autokino Center Wien, Autokinostr. 2, 2301 Groß Enzersdorf, Tel: 02249/2660