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aus Österreich)
* Filme (Laufbildwerke)
sind urheberrechtlich geschützte Werke.
Das Vervielfältigen, Verbreiten, das öffentliche Aufführen oder die öffentliche
Zurverfügungstellung (up-load) dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist gerichtlich strafbar.
Bild- oder Tonbandaufnahmen während einer Filmvorführung sind daher (auch
für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig.
Wer illegale Aufnahmen von Filmwerken bei einer Filmvorführung herstellt,
wird zivil- und strafrechtlich verfolgt und muss mit einer Geldstrafe bis
zu EUR 117.000,- oder einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
* Liegen Gründe
für die Annahme vor, dass ein Kinobesucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen
während der Filmvorführung angefertigt hat oder anzufertigen versucht, kann
ihn das Kinopersonal in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs 2 StPO).
Der Kinobetreiber bzw. die Rechteinhaber können dieses Recht an einen Sicherheitsdienst
delegieren.
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Autokino Center Wien, Autokinostr. 2, 2301 Groß
Enzersdorf, Tel: 02249/2660